- GewStR
- GewerbesteuerrichtlinienEN Trade Tax Guidelines
Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen. 2013.
Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen. 2013.
Lohnsteuerrichtlinie — Steuerrichtlinien sind von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates Art. 108 VII GG an die Finanzbehörden gerichtete Anweisungen zur Rechtsauslegung, die zwecks einheitlicher Anwendung des Steuerrechts, zur Vermeidung unbilliger Härten… … Deutsch Wikipedia
Lohnsteuerrichtlinien — Steuerrichtlinien sind von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates Art. 108 VII GG an die Finanzbehörden gerichtete Anweisungen zur Rechtsauslegung, die zwecks einheitlicher Anwendung des Steuerrechts, zur Vermeidung unbilliger Härten… … Deutsch Wikipedia
Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung — Eine Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) ist eine auf dem Recht der Europäischen Union basierende Gesellschaft, die z. B. in Deutschland und Österreich als Personengesellschaft betrachtet wird. Ihr Zweck ist die Erleichterung … Deutsch Wikipedia
Steuerrichtlinie — Steuerrichtlinien sind von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates (Art. 108 Abs. 7 GG) an die Finanzbehörden gerichtete Anweisungen zur Rechtsauslegung, die zwecks einheitlicher Anwendung des Steuerrechts, zur Vermeidung… … Deutsch Wikipedia
Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung — Basisdaten Titel: Gewerbesteuer Durchführungsverordnung Abkürzung: GewStDV Art: Bundesrechtsverordnung Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Erlassen aufgrun … Deutsch Wikipedia
Organschaftsvertrag — Der Organschaftsvertrag ist ein im deutschen Steuerrecht verwendeter Begriff, der die steuerliche Organschaft regelt und die Folge von Unternehmensverträgen bei Konzerngesellschaften sein kann. Unter Organschaft wird die gemeinsame steuerliche… … Deutsch Wikipedia
Dauerschuld — 1. Begriff: Als D. gilt eine Schuld (echte Verbindlichkeit), die wirtschaftlich mit der Gründung oder dem Erwerb des Betriebs oder eines Teilbetriebs oder eines Anteils am Betrieb oder mit einer Erweiterung oder Verbesserung des Betriebs… … Lexikon der Economics
Richtlinie (R) — I. Steuerrecht:1. Begriff: R. sind Verwaltungsanordnungen, die von übergeordneten Behörden kraft deren Organisations und Geschäftsleitungsgewalt erlassen werden. Sie binden die nachgeordneten Finanzbehörden, sind aber keine für alle Bürger… … Lexikon der Economics